Allgemeine Geschäftsbedingungen der
STADION LIVE Event Management GmbH

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hospitalityräumen des SIGNAL IDUNA PARK zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, Feiern etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der stadion live! Event Management GmbH.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der stadion live! Event Management GmbH.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Veranstaltungsvereinbarung) der stadion live! Event Management GmbH an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Die Haftung der stadion live! Event Management GmbH, soweit es nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt sich auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der stadion live! Event Management GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter ist verpflichtet, die stadion live! Event Management GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Leistung, Preise, Zahlung
1. Die stadion live! Event Management GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von stadion live! Event Management GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der stadion live! Event Management GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der stadion live! Event Management GmbH an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der stadion live! Event Management GmbH allgemein für derartige Leistungen errechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % erhöht werden.
4. Rechnungen der stadion live! Event Management GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die stadion live! Event Management GmbH berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Ebenso bleiben Raumänderungen der stadion live! Event Management GmbH vorbehalten.
6. Anzahlung: 50 % des budgetierten Umsatzes nach Auftragsbestätigung.
Restzahlung inkl. aller evtl. anfallenden Extraleistungen: fällig 10 Tage nach Stellung der Endrechnung.

Rücktritt der stadion live! Event Management GmbH
1. Die stadion live! Event Management GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls beispielsweise
  • höhere Gewalt oder andere von der stadion live! Event Management GmbH nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden
  • die stadion live! Event Management GmbH begründet Anlass zu der Annahme erhält, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SIGNAL IDUNA PARKs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der stadion live! Event Management GmbH zuzurechen ist
  • ein Verstoß gegen oben, "Geltungsbereich" Absatz 2 vorliegt.
  • der Spielbetrieb von Borussia Dortmund, ein DFB-Länderspiel, sowie dessen Vorbereitungstage oder eine Konzertveranstaltung eine Nutzung des SIGNAL IDUNA PARK am Veranstaltungstag vorsehen.
2. Die stadion live! Event Management GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
3. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen die stadion live! Event Management GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der stadion live! Event Management GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)
1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist die stadion live! Event Management GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Folgende Stornofristen gelten bei Abbestellung:
  • bis 90 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
  • bis 45 Tage vor der Veranstaltung: 20 % des vereinbarten Veranstaltungspreises
  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises
  • bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 90 % des vereinbarten Veranstaltungspreises
  • am Veranstaltungstag: voller Veranstaltungspreis
  • Verschiebung der Veranstaltung: innerhalb 50 Tage werden 50 % der Stornokosten angerechnet.
Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstaltungsbüro mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der stadion live! Event Management GmbH.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird von der stadion live! Event Management GmbH bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die stadion live! Event Management GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies für den Veranstalter unzumutbar ist.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der stadion live! Event Management GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die stadion live! Event Management GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die stadion live! Event Management GmbH trifft ein Verschulden.

Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der stadion live! Event Management GmbH.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit die stadion live! Event Management GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.
2. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die stadion live! Event Management GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der stadion live! Event Management GmbH bedarf dessen schriftliche Zustimmung. Durch Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der stadion live! Event Management GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die stadion live! Event Management GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die stadion live! Event Management GmbH pauschal erfassen und berechnen.
4. Der Veranstalter ist mit Zustimmung der stadion live! Event Management GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die stadion live! Event Management GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
5. Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und Zahlung der fälligen Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen.
6. Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die Tanz ermöglichen, unterliegen der Vergnügungssteuer. Eine Meldung sowie die Zahlung der fälligen Gebühren im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund hat durch den Veranstalter zu erfolgen.
7. Im Fall eines Feuerwehreinsatzes, der durch Fehlalarm (z.B. durch Nebelmaschinen) oder Sabotage ausgelöst wird, werden die anfallenden Kosten (bis zu 1.500,- €) dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im SIGNAL IDUNA PARK. Die stadion live! Event Management GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der stadion live! Event Management GmbH, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die stadion live! Event Management GmbH ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der stadion live! Event Management GmbH abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die stadion live! Event Management GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die stadion live! Event Management GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der stadion live! Event Management GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Die stadion live! Event Management GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Dortmund.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der stadion live! Event Management GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der stadion live! Event Management GmbH, Dortmund.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 27.07.2010